Die eigene Familienwohnung im Falle einer Insolvenz schützen?

In der Presse war zu lesen, dass jeder sechste Selbstständige aufgrund der Corona-Krise eine Insolvenz fürchtet. Wenn auch du dir Sorgen machst: Kannst du deine private Familienwohnung noch vor möglichen Gläubigern schützen? Wie regelst du das – und worauf musst du achten?

Wie bitte – die Wohnung schützen?

Risiko bei Einzelunternehmen
Arbeitest du nicht über eine Gesellschaft, ist dein Privatvermögen leider nicht getrennt. Du haftest also mit deinem gesamten Vermögen für alle Schulden – auch für berufliche.

Worst-Case-Szenario
Gehst du als Selbstständiger insolvent, kann der Insolvenzverwalter all deine Vermögenswerte verwerten, um die Gläubiger zu bezahlen. Im schlimmsten Fall verlierst du also auch dein Haus oder deine Wohnung.

Die Rechtsform ist entscheidend

Arbeitest du über eine Gesellschaft, ist dein Privatvermögen grundsätzlich getrennt – etwa bei einer BV oder AG. Das gilt jedoch nicht bei bestimmten Gesellschaftsformen wie einer offenen Handelsgesellschaft oder älteren Kommanditgesellschaften.

In diesen Fällen können Gläubiger nicht nur auf Maschinen und Lagerbestände zugreifen, sondern gegebenenfalls auch auf dein Privatvermögen – einschließlich deiner Wohnung.

Wie kannst du dich schützen?

Über eine notarielle Erklärung
Möchtest du deine Familienwohnung lebenslang vor Gläubigern schützen, musst du bei einem Notar eine sogenannte Unpfändbarkeitserklärung abgeben. Der Notar erstellt dazu eine notarielle Urkunde, die anschließend beim zuständigen Amt für Rechtssicherheit (dem früheren Hypothekenamt) eingetragen wird.

Für eine solche Unpfändbarkeitserklärung solltest du mit Kosten von etwa 1.500 Euro rechnen.

Tipp: Auch ein Selbstständiger im Nebenerwerb kann eine solche Erklärung abgeben.

Achtung: Dein Hausrat ist dadurch nicht geschützt.

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Was „angemessen“ genau bedeutet, ist nicht festgelegt. In der Praxis gilt jedoch eine Frist von etwa zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung als fair, um rechtzeitig zu widersprechen (bei komplexen Rechnungen etwas länger).

Der Widerspruch kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. per Einschreiben oder per E-Mail. In jedem Fall ist es sinnvoll, in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzuhalten, wie und bis wann Kunden Rechnungen beanstanden können.

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