Gibt es eine Frist, innerhalb derer eine Bestellung geliefert werden muss? Ein Leitfaden für B2C und B2B

Die rechtzeitige Lieferung bestellter Waren ist entscheidend für Kundenzufriedenheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Doch innerhalb welcher Frist musst du liefern? Gelten unterschiedliche Regeln, wenn du mit Verbrauchern (B2C) oder mit anderen Unternehmen (B2B) zusammenarbeitest? Wir erklären es und geben dir praktische Tipps.

Lieferfrist bei Privatkunden (B2C)

Ist dein Kunde ein Verbraucher, kannst du grundsätzlich jede konkrete Lieferfrist vereinbaren. Das Gesetz setzt hier keine festen Grenzen – theoretisch ist sogar eine Frist von einem Jahr oder länger möglich. Dennoch ist es ratsam, eine realistische Lieferfrist festzulegen, um sicherzustellen, dass du diese auch einhalten kannst.

Hast du keine konkrete Frist vereinbart, bestimmt das Gesetz, dass die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen muss (Art. VI.43 §1 WER). Diese Regel gilt jedoch nur für Waren, nicht für Dienstleistungen. Für Dienstleistungen gilt: Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Was passiert, wenn du die Frist nicht einhältst?

Hältst du die vereinbarte oder gesetzliche Lieferfrist nicht ein, hat der Verbraucher das Recht, dir eine Inverzugsetzung zu schicken. Du erhältst dann eine zusätzliche Frist, um doch noch zu liefern. Bleibt die Lieferung aus, darf der Kunde den Vertrag auflösen.

War die Lieferfrist für den Kunden wesentlich, kann er den Vertrag sogar sofort und ohne Inverzugsetzung kündigen. In diesem Fall kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen oder rechtliche Schritte einleiten.

Lieferfrist bei Geschäftskunden (B2B)

Bei B2B-Geschäften gelten flexiblere Regeln. Arbeitest du mit einem anderen Unternehmer zusammen, kannst du die Lieferfrist frei vereinbaren. Wird nichts ausdrücklich festgelegt, muss die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Was als „angemessen“ gilt, hängt u. a. von der Art des Produkts und der Branche ab.

Was, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

In einem B2B-Vertrag kannst du festlegen, welche Folgen eine verspätete Lieferung hat. Du kannst z. B. bestimmen, dass die Lieferfrist nur indikativ ist und der Kunde bei Verzögerung keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung hat.

Wurde nichts vereinbart, kann der Kunde dich bei ausbleibender Lieferung in Verzug setzen. Lieferst du danach weiterhin nicht, kann der Kunde den Vertrag auflösen oder rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall riskierst du, schadenersatzpflichtig zu werden.

Fazit

Klare Vereinbarungen zu Lieferfristen sind sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich entscheidend. So vermeidest du Unklarheiten und mögliche Streitigkeiten. Möchtest du mehr Informationen oder hast du Fragen? Nimm gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen dir weiter.

Quelle: Jan Roodhooft, Rechtsanwalt

Meist gelesen

„Eine Gutschrift und eine neue Rechnung bitte...“

Ein Kunde bittet Sie, ihm Ihre Rechnung gutzuschreiben und eine neue Rechnung an sein Unternehmen zu senden. Oder jemand anderes bezahlt die Rechnung Ihres Kunden. Stimmt damit etwas nicht? Welche Punkte sollten Sie berücksichtigen?

Lesen Sie mehr

05/06/2025

Einen Teil der Rechnung beanstanden, den Rest bereits bezahlen?

Dein Lieferant berechnet dir zu viel und du beanstandest die Rechnung. Musst du dabei auch angeben, welchen Betrag du dennoch zahlen willst? Und ist es sinnvoll, diesen Teil bereits zu bezahlen – oder wartest du besser noch?

Lesen Sie mehr

26/05/2025

Waarom blind vertrouwen op e-facturatie je geld kost

De opmars van e-facturatie tussen ondernemingen verhoogt de efficiëntie van financiële processen aanzienlijk. In veel organisaties worden inkomende facturen vandaag automatisch via Peppol doorgestuurd naar de boekhoudsoftware. Hoewel dit operationele voordelen biedt, creëert het tegelijk nieuwe risico’s die vanuit financieel management niet mogen worden onderschat.