Selbst vor Gericht gehen wegen kleiner unbezahlter Rechnungen?

Ein Kunde bezahlt eine kleine Rechnung nicht. Du scheust jedoch die Kosten eines Anwalts. Kannst du dann nicht selbst vor Gericht ziehen – ohne anwaltliche Vertretung? Und wie gehst du dabei konkret vor?

Kleine Rechnung nicht bezahlt?

Du hast es vermutlich auch schon erlebt: Du erledigst hier und da einen kleinen Auftrag oder eine Lieferung und stellst deinem Kunden eine Rechnung über ein paar hundert Euro. Trotz Mahnung (eventuell sogar durch einen Gerichtsvollzieher, Anwalt oder ein Inkassobüro) bleibt die Zahlung aus.

Dann stehst du vor der Wahl: Entweder du unternimmst weitere Schritte – oder du „vergisst“ die Rechnung. Oft schreckt man jedoch vor den Kosten eines Anwalts zurück („Das kostet mich mehr, als es einbringt“).

Selbst vor Gericht gehen?

Ja, das ist tatsächlich eine Option. Wenn du ein Verfahren vor Gericht einleitest, bist du nicht verpflichtet, einen Anwalt einzuschalten. Du kannst deinen Fall selbst vertreten – unabhängig davon, ob du als Einzelunternehmer oder über eine Gesellschaft tätig bist.

Arbeitest du über eine Gesellschaft, musst du bei der Verhandlung allerdings nachweisen können, dass du die Gesellschaft vertreten darfst. Nimm daher eine Kopie der Satzung, deine Bestellung als Geschäftsführer und deinen Personalausweis mit.

Wie gehst du konkret vor?

Klage einreichen
Damit beginnt alles. Du musst deinen Kunden durch einen Gerichtsvollzieher laden lassen. Dieser bringt die Sache vor das zuständige Gericht. Arbeitest du mit einem Anwalt, erstellt dieser die Klageschrift.

Vertretet du dich selbst, kannst du den Gerichtsvollzieher bitten, die Klage aufzusetzen. Stellst du ihm deine offenen Rechnungen, deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die versandte Zahlungsaufforderung zur Verfügung, ist er in der Regel bereit, die Klageschrift selbst zu erstellen.

Es gibt Regeln

Sobald die Klage zugestellt ist, musst du am Verhandlungstag auch tatsächlich vor Gericht erscheinen. Sei pünktlich und melde dich zu Beginn der Sitzung an. Beachte, dass Verfahren mit anwaltlicher Vertretung oft Vorrang haben.

Nimm deine Belege geordnet mit und überreiche sie dem Richter. Bringe außerdem eine Kopie für die Gegenpartei mit.

Tipp 1: Erscheint dein Kunde nicht, beantrage ein Versäumnisurteil.

Tipp 2: Hast du mehrere Kunden, die nicht bezahlt haben, bitte den Gerichtsvollzieher, sie alle zur gleichen Sitzung zu laden. So musst du nicht für jeden Fall einen halben Tag im Gericht verbringen.

Kommt es zur Diskussion – und dann?

Es kann sein, dass dein Kunde einen Anwalt schickt oder dass eine Diskussion entsteht, die über dein juristisches Wissen hinausgeht – etwa zu Verfahrensfragen oder zum Inhalt.

In diesem Fall kannst du den Richter bitten, die Sache kurz zu vertagen. Das gibt dir die Möglichkeit, doch noch einen Anwalt einzuschalten.

Eine Alternative

Hast du regelmäßig kleinere unbezahlte Rechnungen, kann ein Abonnement-Modell mit einem Anwalt sinnvoll sein. So vereinbarst du einen günstigen Tarif, wodurch sich der Aufwand eher lohnt.

Erkundige dich gegebenenfalls bei mehreren Kanzleien, welche Konditionen sie dir anbieten können.

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Was tun, wenn der Kunde die Rechnung bestreitet?

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Das Gesetz sieht vor, dass jede nicht bestrittene Rechnung als akzeptiert gelten darf und somit vom Kunden bezahlt werden muss. Zumindest dann, wenn du ein Unternehmen in Rechnung stellst – denn bei Rechnungen an Privatpersonen gelten andere Regeln. Unternehmer müssen die betreffende Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden, wenn sie nicht zahlen möchten.

Was „angemessen“ genau bedeutet, ist nicht festgelegt. In der Praxis gilt jedoch eine Frist von etwa zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung als fair, um rechtzeitig zu widersprechen (bei komplexen Rechnungen etwas länger).

Der Widerspruch kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. per Einschreiben oder per E-Mail. In jedem Fall ist es sinnvoll, in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzuhalten, wie und bis wann Kunden Rechnungen beanstanden können.

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