Ein Kunde bezahlt eine kleine Rechnung nicht. Du scheust jedoch die Kosten eines Anwalts. Kannst du dann nicht selbst vor Gericht ziehen – ohne anwaltliche Vertretung? Und wie gehst du dabei konkret vor?
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Du hast es vermutlich auch schon erlebt: Du erledigst hier und da einen kleinen Auftrag oder eine Lieferung und stellst deinem Kunden eine Rechnung über ein paar hundert Euro. Trotz Mahnung (eventuell sogar durch einen Gerichtsvollzieher, Anwalt oder ein Inkassobüro) bleibt die Zahlung aus.
Dann stehst du vor der Wahl: Entweder du unternimmst weitere Schritte – oder du „vergisst“ die Rechnung. Oft schreckt man jedoch vor den Kosten eines Anwalts zurück („Das kostet mich mehr, als es einbringt“).
Ja, das ist tatsächlich eine Option. Wenn du ein Verfahren vor Gericht einleitest, bist du nicht verpflichtet, einen Anwalt einzuschalten. Du kannst deinen Fall selbst vertreten – unabhängig davon, ob du als Einzelunternehmer oder über eine Gesellschaft tätig bist.
Arbeitest du über eine Gesellschaft, musst du bei der Verhandlung allerdings nachweisen können, dass du die Gesellschaft vertreten darfst. Nimm daher eine Kopie der Satzung, deine Bestellung als Geschäftsführer und deinen Personalausweis mit.
Klage einreichen
Damit beginnt alles. Du musst deinen Kunden durch einen Gerichtsvollzieher laden lassen. Dieser bringt die Sache vor das zuständige Gericht. Arbeitest du mit einem Anwalt, erstellt dieser die Klageschrift.
Vertretet du dich selbst, kannst du den Gerichtsvollzieher bitten, die Klage aufzusetzen. Stellst du ihm deine offenen Rechnungen, deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die versandte Zahlungsaufforderung zur Verfügung, ist er in der Regel bereit, die Klageschrift selbst zu erstellen.
Sobald die Klage zugestellt ist, musst du am Verhandlungstag auch tatsächlich vor Gericht erscheinen. Sei pünktlich und melde dich zu Beginn der Sitzung an. Beachte, dass Verfahren mit anwaltlicher Vertretung oft Vorrang haben.
Nimm deine Belege geordnet mit und überreiche sie dem Richter. Bringe außerdem eine Kopie für die Gegenpartei mit.
Tipp 1: Erscheint dein Kunde nicht, beantrage ein Versäumnisurteil.
Tipp 2: Hast du mehrere Kunden, die nicht bezahlt haben, bitte den Gerichtsvollzieher, sie alle zur gleichen Sitzung zu laden. So musst du nicht für jeden Fall einen halben Tag im Gericht verbringen.
Es kann sein, dass dein Kunde einen Anwalt schickt oder dass eine Diskussion entsteht, die über dein juristisches Wissen hinausgeht – etwa zu Verfahrensfragen oder zum Inhalt.
In diesem Fall kannst du den Richter bitten, die Sache kurz zu vertagen. Das gibt dir die Möglichkeit, doch noch einen Anwalt einzuschalten.
Hast du regelmäßig kleinere unbezahlte Rechnungen, kann ein Abonnement-Modell mit einem Anwalt sinnvoll sein. So vereinbarst du einen günstigen Tarif, wodurch sich der Aufwand eher lohnt.
Erkundige dich gegebenenfalls bei mehreren Kanzleien, welche Konditionen sie dir anbieten können.
Einer deiner Kunden bezahlt seine Rechnungen nicht und steckt aufgrund der anhaltenden Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten. Du überlegst daher, noch schnell eine Pfändung seiner Vermögenswerte zu veranlassen. Aber: Macht das überhaupt Sinn? Und kommt nicht ohnehin wieder ein neues „Waffenstillstands“-Moratorium für Insolvenzen?
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