Wenn du einen großen Auftrag von einem neuen Kunden an Land ziehst, willst du natürlich sicher sein, dass korrekt bezahlt wird. Nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ kann es sinnvoll sein, zur Sicherheit eine Anzahlung zu verlangen. Aber geht das einfach so? Gibt es Grenzen, die du beachten musst? Und warum ist es wichtig, eine Anzahlung ausdrücklich in deinen Verträgen vorzusehen?
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Führst du Anzahlungen auf deinen Rechnungen auf? Gute Entscheidung. So verhinderst du, dass Kunden später abspringen, und du stellst sicher, dass sie zumindest diesen Teil (im Voraus) bezahlen.
Beachte jedoch: Wenn du selbst die Vereinbarung nicht wie abgesprochen erfüllst, bist du verpflichtet, die Anzahlung fallen zu lassen bzw. zurückzuzahlen.
Allgemein
In den meisten Branchen ist es gesetzlich erlaubt, eine Anzahlung zu verlangen – ohne besondere Einschränkungen. Das gilt unabhängig von der Art deines Unternehmens oder der Dienstleistungen, die du anbietest.
Im Vertrag festhalten
Wenn du eine Anzahlung verlangen willst, musst du das beim Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbaren. Ist der Vertrag bereits abgeschlossen, kannst du eigentlich keine Anzahlung mehr verlangen. Tust du es doch, hat der Kunde das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Wie viel und wann
Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Grenzen bezüglich der Höhe – außer in speziellen Fällen wie dem Breyne-Gesetz (bei Verkauf „ab Plan“ oder schlüsselfertigen Häusern). Es ist jedoch empfehlenswert, im Vertrag oder in den AGB klar festzuhalten, wie hoch die Anzahlung ist.
Lege außerdem fest, bis wann die Zahlung spätestens eingehen muss und dass du bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht hast, mit der Ausführung des Vertrags zu warten.
Du kannst selbst bestimmen, worauf die Anzahlung genau angerechnet wird (z. B. auf die Schlussrechnung, wenn du mehrere Rechnungen stellst).
Außerdem kannst du – sofern die Anzahlung nicht unverhältnismäßig hoch ist – vereinbaren, dass du den Betrag als Schadensersatz behältst, falls der Kunde den Vertrag kündigt oder storniert. Wenn du mit Verbrauchern arbeitest, musst du allerdings eine gleichwertige Entschädigung vorsehen, falls du selbst den Vertrag nicht einhalten würdest.
Eine Anzahlung bietet finanzielle Sicherheit und schafft Vertrauen bei neuen Kunden. Wichtig ist, die Bedingungen der Anzahlung klar im Vertrag festzuhalten. Auch wenn die Gesetzgebung flexibel ist, müssen in bestimmten Fällen spezielle Regeln beachtet werden. Besonders im Umgang mit Verbrauchern ist eine ausgewogene Vorgehensweise entscheidend, ohne die eigenen Pflichten aus den Augen zu verlieren.
Möchtest du mehr Informationen zu diesem Thema oder hast du Fragen? Nimm gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen dir weiter.
Mit Dank an Jan Roodhooft, Rechtsanwalt, für seine Einblicke zu diesem Artikel.
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Keine Nachricht ist gute Nachricht!
Das Gesetz sieht vor, dass jede nicht bestrittene Rechnung als akzeptiert gelten darf und somit vom Kunden bezahlt werden muss. Zumindest dann, wenn du ein Unternehmen in Rechnung stellst – denn bei Rechnungen an Privatpersonen gelten andere Regeln. Unternehmer müssen die betreffende Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist beanstanden, wenn sie nicht zahlen möchten.
Was „angemessen“ genau bedeutet, ist nicht festgelegt. In der Praxis gilt jedoch eine Frist von etwa zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung als fair, um rechtzeitig zu widersprechen (bei komplexen Rechnungen etwas länger).
Der Widerspruch kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. per Einschreiben oder per E-Mail. In jedem Fall ist es sinnvoll, in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzuhalten, wie und bis wann Kunden Rechnungen beanstanden können.
Soweit die Formalitäten – aber was, wenn dein Kunde deine Rechnung bestreitet?
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